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neubau eines ferienhaus in der lawinenzone
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Für Bauten in der Lawinenzone sind besondere Auflagen zu erfüllen. Das Gebäude muss einer Lawine standhalten können. Selbst Fenster- und Türbefestigungen sowie die Konstruktion der Rahmen mussten für die Lawinenlasten dimensioniert, nachgewiesen, und wo nötig verstärkt werden. Das gesamte Gebäude über der Tiefgarage wurde mit einer Abfangdecke auf die, in der Tiefgarage liegenden Stützen und deren Fundation abgestellt. |
| mitglied der: | .schweizerischen arbeitsgemeinschaft für das holz, lignum .schweizerischen zentralstelle für baurationalisierung, crb |